Datenschutzrichtlinie
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES MIETVERTRAGS
UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG
-> 1. Zulässige Nutzung, Vertragsabschluss,
Zahlungsbedingungen
Das Mietobjekt darf ausschließlich für private Urlaubsreisen genutzt werden. Jede
gewerbliche oder sonstige Nutzung ist strengstens untersagt.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er nach den Gesetzen seines Wohnsitzlandes geschäftsfähig (mindestens 18 Jahre alt) und berechtigt ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen.
Anzahlung, Restzahlung und gegebenenfalls Kaution sind im Vertrag festgelegt.
Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt zustande, sobald der vom Mieter unterzeichnete Vertrag dem Vermieter bis zum im Vertrag angegebenen Datum zugegangen ist.
Die Übertragungskosten trägt der Mieter („UNSERE Zahlung“).
Geht der unterzeichnete Vertrag nicht bis zum vereinbarten Datum beim Vermieter ein, kann dieser das Objekt ohne weitere Benachrichtigung und ohne Entschädigungspflicht an Dritte vermieten. Sollte der Vermieter die Vorauszahlung, die Restzahlung und/oder die Kaution nicht bis zum vereinbarten Termin erhalten, ist er nach Ablauf einer kurzen Nachfrist berechtigt, das Objekt ohne Entschädigungspflicht erneut zu vermieten. Er hat außerdem Anspruch auf Vertragserfüllung und kann die im Vertrag festgelegten Stornogebühren verlangen.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass nur die im Vertrag aufgeführten Personen in der Mietsache wohnen dürfen. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Mietsache unterzuvermieten, die Miete abzutreten oder die Mietsache an andere Personen als die im Vertrag aufgeführten Mitbewohner zu überlassen.
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> 2. Nebenkosten
Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind in der Miete enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind. Nicht in der Miete enthaltene Nebenkosten werden am Ende des Mietverhältnisses berechnet und sind vor Auszug in bar (CHF) zu entrichten. Gebühren wie Kurtaxe sind in der Regel nicht in der Miete enthalten.
-> 3. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Dies ist im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution dient unter anderem zur Deckung von Nebenkosten, Endreinigungskosten sowie Schadensersatzansprüchen usw. Die Kaution wird bei Mietende zurückgezahlt. Steht die Höhe der Kaution zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest oder verweigert der Mieter die Zahlung, ist der Vermieter bzw. der Schlüsselverwalter im Namen des Vermieters berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Sobald die Höhe der Kaution feststeht, erstellt der Vermieter eine Abrechnung für den Mieter und überweist ihm einen etwaigen Überschuss. Die Kosten der Überweisung trägt der Mieter.
Ein etwaiger Saldo zugunsten des Vermieters ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung fällig (alle Übertragungskosten trägt der Mieter, „unsere Zahlung“). Die Ansprüche des Vermieters sind nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.
-> 4. Ankunft, Übergabe des Mietobjekts, Mängelrügen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten Mängel vorhanden sein oder das Inventar bei Übergabe unvollständig sein, muss der Mieter dies unverzüglich dem Schlüsselverwalter/Vermieter melden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Bei verspäteter oder unterlassener Anmietung bleibt die volle Miete fällig. Der Mieter ist für die pünktliche Ankunft selbst verantwortlich. Mögliche Anreisehindernisse (wie z. B. starker Verkehr, gesperrte Straßen usw.) liegen in der Verantwortung des Mieters. Mieter, die aus dem Ausland anreisen, sind verpflichtet, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz zu informieren. Der Vermieter/Schlüsselinhaber hat das Recht, den Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis zu verlangen. Darüber hinaus ist der Vermieter/Schlüsselinhaber berechtigt, Personen, deren Namen nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, abzuweisen. Die Miete bleibt in voller Höhe fällig.
5. Mitbewohner und Gäste
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass seine Mitbewohner, einschließlich Gäste, die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag einhalten.
6. Sorgfältige Nutzung
Das Mietobjekt darf nicht von mehr Personen als der im Mietvertrag angegebenen Anzahl bewohnt werden (einschließlich Kinder unter 16 Jahren). Haustiere (einschließlich Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgsam zu nutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf die anderen Bewohner und Nachbarn zu nehmen. Im Schadensfall ist der Vermieter/Schlüsselinhaber unverzüglich zu informieren. Es ist nicht gestattet, die Miete abzutreten, unterzuvermieten oder den Mietvertrag anderweitig an Personen zu übertragen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.
Bei schwerwiegender Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Mieter, Mitbewohner oder Gäste oder wenn die Wohnung von mehr als der vertraglich vereinbarten Personenzahl bewohnt wird, ist der Vermieter/Schlüsselverwalter berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Rückerstattung zu kündigen, sofern seine schriftliche Mahnung unbeachtet bleibt.
In diesem Fall bleibt die Miete fällig. Dies gilt vorbehaltlich weiterer Ansprüche und Schadensersatzansprüche.
- 7. Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt ist fristgerecht, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Es ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung gilt nur, wenn sie ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Unabhängig davon, ob die Endreinigung in der Miete enthalten ist oder separat vereinbart wurde, ist der Mieter dennoch verpflichtet, die Kücheneinrichtung, einschließlich Geschirr, Besteck und Kühlschrank, zu reinigen. Wird das Mietobjekt in einem unsauberen oder unzureichend gereinigten Zustand übergeben, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Der Mieter haftet für Schäden an der Einrichtung und fehlende Gegenstände. Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts ist die Miete in voller Höhe fällig. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt neu vermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat. Bei Kündigung des Mietvertrags, vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts oder Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter nicht verpflichtet, aktiv einen Nachmieter zu suchen.
-> 8. Höhere Gewalt, unvorhersehbare
oder unvermeidbare Umstände usw.
Wenn höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturkatastrophen usw.), behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortsetzung verhindern, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Jegliche Ansprüche auf Entschädigung sind ausgeschlossen. Kann die Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden, wird der gezahlte Betrag bzw. der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
-> 9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die vom Mieter oder seinen Mitbewohnern, einschließlich Gästen, verursacht werden. Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjekts festgestellt, haftet der Mieter auch dafür, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (oder seine Mitbewohner oder Gäste) den Schaden verursacht hat.
-> 10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter gewährleistet die ordnungsgemäße Reservierung und die vertragliche Erfüllung des Mietvertrags. Die Haftung des Vermieters ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Unterlassungen des Mieters (einschließlich Mitbewohner und Gäste), unvorhersehbare oder unvermeidbare Unterlassungen Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, die der Vermieter, der Schlüsselverwalter, der Beauftragte oder andere vom Vermieter beauftragte Personen trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder vermeiden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur oder touristischen Einrichtungen wie Sportanlagen, Schwimmbädern, Tennisplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bergbahnen, Skipisten, Öffnungszeiten von Geschäften usw. dienen lediglich der Information und sind für den Vermieter rechtlich nicht bindend.
11. Datenschutz*
Der Vermieter unterliegt den schweizerischen Datenschutzgesetzen und verarbeitet die Daten gemäß diesen Bestimmungen. Der Vermieter verarbeitet die ihm zur Verfügung gestellten Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben (oder lässt sie gegebenenfalls von einem Dritten verarbeiten) und gibt diese Daten, soweit erforderlich, an den Schlüsselverwalter usw. weiter, um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten. Gemäß den lokalen Gesetzen können der Vermieter und/oder der Schlüsselverwalter verpflichtet sein, den Mieter und seine Mitbewohner bei den örtlichen Behörden anzumelden. Zur Wahrung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat behält sich der Vermieter das Recht vor, die Daten des Mieters und/oder seiner Mitbewohner und Gäste an die zuständigen Behörden weiterzugeben oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen. Der Vermieter kann den Mieter zukünftig über seine Mietangebote informieren. Möchte der Mieter diesen Service nicht in Anspruch nehmen, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Alle derartigen Informationen müssen einen
Hinweis zur Beendigung dieses Dienstes enthalten.
Der Mieter wendet sich bei Fragen zum Datenschutz direkt an den Vermieter.
-> 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschließlich der Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet. Dies gilt vorbehaltlich zwingender vertraglicher und unveränderlicher gesetzlicher Bestimmungen.
